Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Garten- und Landschaftsgestaltung Milus

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Garten- und Landschaftsgestaltung Milus (nachfolgend „Auftragnehmer“) und deren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) abgeschlossen werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots/Kostenvoranschlags durch den Auftraggeber oder durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Mündliche Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend.

3. Leistungen und Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertrag sowie den zugehörigen Leistungsbeschreibungen und Plänen. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs sind vor Ausführung schriftlich zu vereinbaren. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Arbeiten Nachunternehmer einzusetzen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitzustellen. Dazu zählen insbesondere Pläne, Grundstücksgrenzen und Leitungsführungen. Für Ansprüche Dritter aufgrund fehlender Unterlagen haftet der Auftraggeber. Ferner ist ein ungehinderter Zugang zur Baustelle sicherzustellen.

4.1 Genehmigungen und öffentlich-rechtliche Vorgaben

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen behördlichen Genehmigungen (insbesondere Fällgenehmigungen nach örtlichen Baumsatzungen oder Naturschutzrecht) auf eigene Kosten rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten einzuholen.
  • Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer das Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen vor Beginn der Arbeiten auf Verlangen schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) nachzuweisen.
  • Liegen die erforderlichen Genehmigungen zu Beginn der geplanten Arbeiten nicht vor oder werden diese nicht nachgewiesen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu verweigern. Hieraus resultierende Verzögerungen, Ausfallzeiten oder Mehrkosten gehen zulasten des Auftraggebers.
  • Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter, behördlichen Bußgeldern, Strafen und sonstigen Kosten frei, die daraus entstehen, dass Arbeiten ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen behördlichen Auflagen durchgeführt wurden, es sei denn, den Auftragnehmer trifft ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden.

5. Ausführungsfristen und Verzögerungen

Die Ausführungsfristen werden individuell vereinbart und beginnen frühestens mit Vertragsabschluss sowie Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen. Verzögerungen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind (z. B. Wetter, höhere Gewalt, behördliche Auflagen), verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot oder Kostenvoranschlag und versteht sich, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abschlagszahlungen können nach Baufortschritt und entsprechend den Vereinbarungen abgerufen werden. Die Schlussrechnung ist sofort und ohne Abzug fällig.

7. Abnahme und Gefahrenübergang

Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme durch Auftraggeber und Auftragnehmer. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung in Benutzung nimmt oder eine schriftliche Bestätigung erteilen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

8. Mängelrechte und Gewährleistung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer haftet für während der Gewährleistungsfrist auftretende, nachweislich auf mangelhafte Ausführung zurückzuführende Schäden. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre, es sei denn, gesetzlich ist eine längere Frist vorgesehen.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

10. Kündigung des Vertrages

Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Bei einer Kündigung ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie etwaige Mehraufwendungen abzurechnen.

11. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Pflanzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gegenstände pfleglich zu behandeln und vor Diebstahl oder Beschädigung zu schützen.

12. Datenschutz

Die Daten des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Vertragserfüllung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.